Grundwasserschutz

Aus den unterirdischen Gewässern des Kantons werden 60 Prozent des Trinkwassers gewonnen. Grund genug, sie zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten.

Überblick

Die wichtigsten planerischen Instrumente zum Schutz des Grundwassers sind die Gewässerschutzkarte, der Wärmenutzungsatlas sowie die Pläne und Reglemente von Grundwasserschutzzonen und -arealen. Sie definieren für jeden Ort die massgebenden Bestimmungen zum Schutz des Grund- und Trinkwassers im Sinne des Bundesrechts.

Die Wegleitung Grundwasserschutz (BUWAL 2004) erklärt detailliert die Strategie und deren Umsetzung im Vollzug.

Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen

Grundwasserschutzzonen müssen um Grund- und Quellwasserfassungen, welche im öffentlichen Interesse liegen, ausgeschieden werden und dienen dem unmittelbaren Schutz der Fassungsanlagen bzw. des in diesen Fassungen geförderten Trinkwassers.

Eine Grundwasserschutzzone ist in der Regel in die Zonen S1 (Fassungsbereich), S2 (Engere Schutzzone) und S3 (Weitere Schutzzone) unterteilt, wobei in den jeweiligen Zonen entsprechende Nutzungsbeschränkungen gelten. Diese sind im zugehörigen Schutzzonenreglement festgehalten. Die Zoneneinteilung ist aus dem Schutzzonenplan ersichtlich.

Mit der Festlegung von Grundwasserschutzarealen werden Gebiete ausgeschieden, welche für die künftige Gewinnung von Trinkwasser von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, die eine künftige Trinkwassergewinnung beeinträchtigen könnten.

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